Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. ist der gemeinnützige Sozialverband. Als Selbsthilfe-, Behinderten- und Sozialverband setzt sich der BDH auch sozialpolitisch für eine Neuausrichtung des deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitswesens ein.
Die Thesen und Forderungen des BDH finden sich in der BDH-Sozialagenda.
Aktualisierte Neuauflage 2024
Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. ist der gemeinnützige Sozialverband mit Fachkliniken für Neurologie und NeuroRehabilitation. Als Selbsthilfe-, Behinderten- und Sozialverband bietet der BDH seinen Mitgliedern Beratung und juristische Vertretung. In Dachverbänden und Gremienarbeit gestaltet der BDH die deutsche Sozialpolitik aktiv mit.
In seinen Kliniken bietet der BDH hochwertige und zukunftsweisende Akut- und Intensivmedizin, Frührehabilitation, Anschlussrehabilitation und medizinisch-berufliche Rehabilitation an. Alle BDH-Kliniken sind der Werteorientierung und dem Leitbild eines der ältesten Sozialverbände Deutschlands aus Überzeugung verpflichtet.
Der deutsche Sozialstaat mit seiner öffentlichen Daseinsfürsorge und seinen leistungsfähigen, ausdifferenzierten Sozialversicherungen ist eine der größten politischen Errungenschaften der deutschen Geschichte und trägt zu Frieden und Sicherheit bei.
Die im Grundgesetz angelegte Kombination aus Sozialstaat, Rechtsstaat und Demokratie gilt es gegen antidemokratische und extremistische Kräfte zu verteidigen. Nur in einem Miteinander von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, Verbänden, gesellschaftlichen Initiativen und ehrenamtlichem Engagement sind die komplexen Anforderungen zu bewältigen.
Jahrzehntelang hat sich die Finanzierung des deutschen Sozialsystems durch das Umlageverfahren bewährt und eine verlässliche Refinanzierung der sozialen Sicherung gewährleistet. Dieses Umlagesystem stößt vor allem aufgrund des demografischen Wandels und Veränderungen der Arbeitswelt an Grenzen. Rund ein Viertel des gesamten Bundeshaushaltes fließt mittlerweile in die Sozialversicherung.
Aber der Sozialstaat ist in der Krise. Die öffentlichen Haushalte sind immer mehr am finanziellen Limit, die sozialen Sicherungsnetze weisen immer größere Lücken auf, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, insbesondere auch von ausländischen Beschäftigten im deutschen Niedriglohnsektor nehmen zu. Die Situation der von Krankheit und Behinderung direkt betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen ist bedrohlich. Solidarität wird mehr und mehr zu einem politischen Schlagwort und weniger tatsächlich gelebt.
Das Abschmelzen sozialstaatlicher Garantien lässt viele Menschen an der Verlässlichkeit des Sozialstaats zweifeln. Soziale Spaltung und erschwerte Teilhabe bedrohen grundlegende Konzepte von Solidarität und Gerechtigkeit. Aus der Sicht des BDH muss jetzt ein grundsätzliches Umdenken und Gegensteuern erfolgen, um den sozialen Zusammenhalt, der nicht zuletzt auf einem gesellschaftlichen Konsens über Werte wie Gerechtigkeit, Sicherheit und Solidarität beruht, zu erhalten. Dies wird nur gelingen, wenn sich das Sozialversicherungssystem künftig wieder stärker an den tatsächlichen Ressourcen und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger ausrichtet.
Der BDH setzt sich im Einklang mit Artikel 26 der UN–Behindertenrechtskonvention für umfassende Rehabilitation auf den Gebieten der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der sozialen Teilhabe ein. Rehabilitation ist ein Menschenrecht und umfassend zu gewähren.
Medizinische Rehabilitation ist von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft und senkt die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung. Wir fordern deshalb, dass Rehabilitationskliniken endlich ausreichend finanziert werden und dass die überragende medizinische und volkswirtschaftliche Bedeutung von Rehabilitation gesellschaftlich breit anerkannt wird.
Das gilt nicht nur für die medizinische, sondern auch für die berufliche Rehabilitation, die Teilhabe am Arbeitsleben erst wieder ermöglicht. Ohne die Hochleistungsmedizin der Akuthäuser würden viele Patientinnen und Patienten nicht mehr leben. Ohne adäquate Rehabilitationsmaßnahme ist das Ergebnis aber oft der Verlust der Selbstständigkeit und die Abhängigkeit von Pflege. Eine Gesellschaft, die sich zur Spitzenmedizin bekennt, muss auch „ja“ zur Rehabilitation sagen!
Trotz des rechtlich verankerten Anspruchs auf Rehabilitationsleistungen steht anders als bei anderen Gesundheitsleistungen vor der Rehabilitation ein Antragsverfahren, das ohne aktive fachliche Unterstützung für die Versicherten kaum zu leisten ist. Den Weg in die Rehabilitation über ein Widerspruchsverfahren beschreitet kaum jemand. Rund jeder sechste Reha-Antrag wird von den Kostenträgern abgelehnt. Demgegenüber hat mehr als jeder zweite Widerspruch Erfolg. Wir fordern einen leichteren Zugang zu Rehabilitationsleistungen durch gesetzliche Stärkung der Patientenrechte und durch verstärkten Wettbewerb der GKV untereinander.
Zugang zu medizinischer Rehabilitation sollte für alle Indikationen ohne ressourcenintensives Antragsverfahren möglich sein. Wir fordern, dass bei der Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes die Einschätzung der beantragenden bzw. verordnenden Ärztinnen und Ärzte maßgeblich ist.
Die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs nach §13 SGB IX ist für den gesamten weiteren Rehabilitationsprozess von herausragender Bedeutung. Sie ist die Grundlage für die Entscheidung über den Antrag, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung von Gegenstand, Umfang und Ausführung der bedarfsgerechten Leistung (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). Dabei besteht ein Ungleichgewicht zwischen den ärztlichen Befundberichten aus den Krankenhäusern und von Niedergelassenen auf der einen Seite und den sozialmedizinisch beratenden Ärztinnen und Ärzten der Rehabilitationsträger auf der anderen Seite. Wir fordern deshalb einen Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für die neurologische Rehabilitation.
Überwindung von Sektorengrenzen im Gesundheitssystem
Menschen mit schwerer Erkrankung benötigen nach der akuten Krankenhausbehandlung oftmals schnelle weitere Behandlung oder Rehabilitation zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Unfallversicherungsträger. Ein nahtloser Übergang scheitert für den Patienten heute in vielen Fällen am Zuständigkeitswirrwarr, die Kostendeckung für die Leistungserbringer ist nicht gegeben. Der BDH fordert einen schnellen Übergang durch die gegenseitige Anerkennung der festgestellten medizinischen Probleme der Patienten. Mit dieser Anerkennung muss auch die Kostenfolge einhergehen, damit weder Patienten, noch Leistungserbringer in die Lücke zwischen den Zuständigkeiten fallen.
Nicht die Krankenkassen oder die Rentenversicherung sollten Reha-Maßnahmen genehmigen, sondern die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Je größer der finanzielle Druck ist, der auf einem Kostenträger lastet, desto häufiger werden Rehaanträge zum Schaden der Erkrankten und der Solidargemeinschaft abgelehnt. Vor allem Krankenkassen haben keinen unmittelbaren monetären Anreiz, Pflege zu vermeiden, da die Pflegeleistungen aus dem Budget der Pflegeversicherungen und nicht aus der Krankenversicherung finanziert werden. Daran hat auch das Krankenhausstrukturgesetz mit der sogenannten Anschlussversorgung nach Krankenhausaufenthalt aus dem Budget der Krankenkassen nicht viel geändert. Vor allem dann, wenn bereits Pflegebedürftigkeit besteht, wird eine stationäre Rehabilitationsleistung nur selten genehmigt. Wir fordern deshalb die überfällige Überwindung von Sektorengrenzen im Gesundheitssystem.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen betont die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen und hebt ihr nicht verhandelbares und uneingeschränktes Recht auf universelle Teilhabe an allen Lebensbereichen hervor.
Teilhabe und Inklusion sind nur möglich, wenn sie zur Aufgabe aller werden. Dazu tragen wir – auch vor dem Hintergrund unserer über 100jährigen Geschichte als Behindertenverband – aktiv bei.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) brachte umfassende Änderungen im Bereich der Eingliederungshilfe
und der Leistungen für Menschen mit Behinderungen mit sich. Ein zentraler Bestandteil des BTHG ist die Umstellung von pauschalen Sachleistungen hin zu individuellen Budgets, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Unterstützung flexibler und nach ihren eigenen Bedürfnissen zu organisieren. Es sollen Barrieren abgebaut und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Zudem wird der Übergang von der Schule in den Beruf erleichtert und die Teilhabe am Arbeitsleben gefördert. Die Umsetzung des Gesetzes wird fortlaufend überprüft und verbessert.
Um Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen effektiv zu fördern, fordert der BDH, dass ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen angemessen abzudecken. Dies umfasst sowohl die Finanzierung von persönlichen Budgets als auch von Unterstützungsleistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Dabei müssen Menschen mit Behinderungen selbst über ihre Lebensgestaltung und die Nutzung von Unterstützungsleistungen entscheiden können.
Der BDH setzt sich für den konsequenten Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen ein, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Dies umfasst bauliche und kommunikative Barrieren sowie solche, die in der Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung begründet sind. Ableismus muss in unserer Zivilgesellschaft konsequent gebrandmarkt werden! Das ist nur erfolgsversprechend, wenn Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungen bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des BTHG sowie bei der Umsetzung und Überwachung der damit verbundenen Maßnahmen aktiv mit einbezogen werden.
Die deutsche Gesellschaft ist ökonomisch und sozial gespalten. Insbesondere die Einkommen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt, Einkommensarmut hat seit den 2010er Jahren deutlich zugenommen. Frauen, Kinder, Arbeitslose, Minijobber und Menschen mit niedrigem Bildungsniveau sind dabei überdurchschnittlich von Armut betroffen. Die Armutsquote ist höher als vor der Corona-Pandemie. Die zuletzt hohe Inflation belastet ärmere Haushalte stärker, insbesondere durch höhere Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Lebensmittel und Energie.
Dabei widerfährt den unteren Einkommensklassen in Deutschland nicht nur eine soziale, sondern auch eine politische Entfremdung. Es besteht eine klare Verbindung zwischen niedrigem Einkommen und geringem Vertrauen in staatliche und demokratische Institutionen und Prozeduren. Schwindendes Vertrauen in den demokratisch legitimierten Sozialstaat führt zu sozialer Desintegration. Politische Entfremdung bedroht den Zusammenhalt der Gesellschaft und fördert Extremismus.
Armut und Ungleichheit dürfen kein unabwendbares Schicksal sein. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um soziale Ungleichheit und Armut zu bekämpfen und eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen, die soziale Teilhabe ermöglicht.
Der BDH fordert konkrete Maßnahmen gegen Armut und soziale Ungleichheit. Dazu zählt die Stärkung der Tarifbindung, denn Tarifverträge sorgen für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Die Regelsätze der sozialen Grundsicherung müssen auf ein Niveau angehoben werden, das Einkommensarmut verhindert, zugleich Leistungsbereitschaft honoriert und allen eine adäquate Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Nicht zuletzt ist eine Reform der Erbschaftssteuer dringend erforderlich, denn die aktuelle Erbschaftssteuerreform hat den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Überprivilegierung großer Vermögen zu beseitigen, nicht erfüllt.
Eine spürbare Wende bei der Verteilung des gemeinsam Erwirtschafteten durch verbesserte Ausgestaltung und Reichweite der sozialen Sicherungssysteme ist überfällig und entspricht dem Grundgedanken der sozialen Marktwirtschaft.
Am deutschen Arbeitsmarkt bestehen strukturelle Probleme, die unabhängig von saisonalen Schwankungen bestehen. Viele Menschen haben nur geringe oder gar keine Beschäftigungschancen, was besonders besorgniserregend ist, wenn trotz ausreichender gemeldeter Ausbildungsstellen viele Lehrstellen unbesetzt bleiben.
Der BDH als Sozialverband plädiert für den Aufbau von Beschäftigungen, insbesondere für Langzeitarbeitslose, Ältere, Migranten und Menschen mit Handicap. Diese Programme sollten unter dem Motto „fordern und fördern“ alle Menschen erreichen, indem sie auch junge Menschen ohne Abschluss motivieren, die bestehenden dualen Ausbildungswege einzuschlagen. Weiterhin fordert der BDH das Ende der Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund und fordert Lohngerechtigkeit, insbesondere die Schließung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen per Gesetz.
Es ist entscheidend, prekäre Beschäftigungsverhältnisse wie Schein-Werkverträge, befristete und geringfügige Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit und Praktika sozialverträglich zu regeln, um das gesellschaftliche Problem der Altersarmut langfristig zu beheben. Der BDH fordert einen armutsfesten Mindestlohn, der gesellschaftliche Teilhabe, eine gesunde Ernährung und eine auskömmliche Rente ermöglicht. Trotz bisheriger Anpassungen des Mindestlohns ist der Niedriglohnsektor in Deutschland immer noch zu groß. Außerdem muss der Mindestlohn in regelmäßigen Abständen an die Inflation angepasst werden, um Reallohnverlust zu verhindern und die Kaufkraft einkommensschwacher Familien zu schützen.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt muss ebenfalls stärker gefördert werden. Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes und insbesondere §43 SGB IX ermöglicht und erleichtert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Ansprüche und Leistungen sind häufig wenig bekannt. Auch zeit- und ressourcenintensive Antragsverfahren erschweren den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir setzen uns für effektive Umsetzungsprozesse ein und fordern verwaltungsseitig mehr Aufklärung über die Ansprüche sowie effektivere und kurzfristige Antragsbearbeitung.
Die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie die prinzipiell mögliche rentenrechtliche Anrechnung von Pflegezeiten sind Maßnahmen, die in die richtige Richtung weisen.
Die 1957 eingeführte umlagenfinanzierte Rente hat sich bisher über alle Krisen hinweg bewährt: Junge Beitragszahler finanzieren die Renten der aktuellen Rentner. Genau diesem System stehen aber große Herausforderungen bevor, insbesondere durch den demografischen Wandel (sinkende Geburtenrate und eine steigende Lebenserwartung). Ein Kapitaldeckungssystem ist dagegen weniger von demografischen Entwicklungen abhängig, dafür aber stark von den Schwankungen des Kapitalmarktes betroffen.
Die Idee einer Stärkung der Gesetzlichen Rente durch den Aufbau eines Kapitalstocks kommt aufgrund der bevorstehenden Rentenbezugsjahre der geburtenstarken Jahrgänge schlicht zu spät. Dennoch spricht sich der BDH für eine zusätzliche Kapitaldeckung in bereits bestehenden Systemen wie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge aus. Er begrüßt weiterhin den Gedanken eines „Kinder-Rentengelds“ für das der Staat für jedes Neugeborene einen Betrag in einem Fonds anlegt.
Der BDH befürwortet die Integration von Selbständigen sowie Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung, um eine gerechtere und nachhaltigere Altersvorsorge zu gewährleisten. Für Selbständige würde die Integration bedeuten, dass sie obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, ähnlich wie Arbeitnehmer, um Ansprüche auf eine staatliche Rente zu erwerben. Dies würde ihre Absicherung im Alter verbessern und das Risiko von Altersarmut verringern. Für Beamte könnte die Integration bedeuten, dass sie entweder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder ihre Versorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden. Dies würde dazu beitragen, die Rentenversicherung insgesamt finanziell stabiler zu machen und sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Alter ähnliche Rentenleistungen erhalten, unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus. Eine Rente, die alle Erwerbstätigen gleichartig belastet und im Alter begünstigt, ist ein wesentlicher Baustein für den sozialen Frieden in Deutschland.
Es ist auch von großer Bedeutung, vorhandene Wohnungsbestände zu erhalten und zu moderaten Mietpreisen anzubieten. Der BDH setzt sich daher dafür ein, dass sozial verträgliche Mietpreisobergrenzen eingeführt und Mietpreiserhöhungen begrenzt werden. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Menschen mit niedrigem Einkommen nicht aus ihren Wohnungen verdrängt werden und dass Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich bleibt.
Insgesamt muss die Wohnraumpolitik in Deutschland eine ganzheitliche Perspektive einnehmen, die nicht nur auf kurzfristige Lösungen abzielt, sondern langfristige Strategien umfasst, um das Recht auf angemessenes Wohnen für alle zu gewährleisten.
Der öffentliche Raum ist ebenso wie der private von Barrierefreiheit noch weit entfernt. Menschen mit Behinderungen müssen uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln, Arbeitsplätzen und Wohnräumen haben. Physische Barrieren wie Treppen oder schmale Türen müssen ebenso beseitigt werden wie informationelle und kommunikative Barrieren.
Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen müssen umfassend stärker in Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit und bei der Gestaltung von öffentlichen Räumen und Dienstleistungen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.
Als traditionsreicher Selbsthilfeverband bekennt sich der BDH zum ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagement. Das Ehrenamt ist integraler Teil einer demokratischen Gesellschaft, weil es zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern im Sinn von Solidarität, Menschlichkeit und Gemeinsinn vermittelt.
Unsere Kreisverbände sind für die Mitglieder vor Ort da. Sie helfen, hören zu, beraten, unterstützen bei der Lebensgestaltung und fördern den Austausch über eigene Erfahrungen und die Besinnung auf vorhandene Ressourcen und Potentiale.
Als einziger deutscher Sozialverband ist der BDH auch Träger von Kliniken. Viele Menschen treten deshalb auch mit sozialmedizinischen, rehabilitationstechnischen und therapeutischen Fragen an unsere Kreisverbände heran. Die Kreisverbände begreifen sich deshalb auch als ein Glied der Rehabilitationskette und Verbindung zwischen Selbsthilfe im alltäglichen Umfeld und institutionalisierter Rehabilitation.
Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe kranker und behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Wir fordern daher, dass ehrenamtlich tätige Menschen endlich die ihnen zustehende gesellschaftliche Würdigung erfahren!
Im Sozial- und Gesundheitswesen fehlt es an Mitteln. Dies führt unter anderem dazu, dass eine Reihe von ehemals als gesamtgesellschaftliche Aufgaben begriffene Leistungen in die Verantwortung ehrenamtlicher Initiativen fallen. Aber auch das Ehrenamt ist auf die Unterstützung durch Bund, Länder und Kommunen angewiesen. Ehrenamt darf kein günstiger Ersatz für Bereiche im Gemeinwesen sein, für die sich sonst niemand findet. Bürgerschaftliches Engagement im sozialen Bereich zeigt immer auch, wo etwas im Argen liegt. Wir fordern, dass die Politik uns hier besser zuhört.
Selbsthilfe wird vor allem für diejenigen an Bedeutung gewinnen, die durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung ökonomisch, sozial und psychisch stark belastet und von gesellschaftlicher Isolierung bedroht sind. Hier arbeiten die Kreisverbände des BDH mit lokalen Selbsthilfegruppen und anderen Selbsthilfeorganisationen ohne Konkurrenzdenken zusammen. Durch regionale Vernetzung von Selbsthilfeaktivitäten haben die Kreisverbände des BDH eine wichtige sozialintegrative Funktion.