Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (u.a. YouTube-Videos, Google Analytics, Google Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Hilfsmittel

Wir beantworten Ihre Fragen.

Hilfsmittel

Auf schwerbehinderte Menschen, die zuhause oder in einer betreuten Wohnanlage leben und gepflegt werden, kommen enorme Kosten zu. Um diese abzufedern, können ab einem Pflegegrad von 1 Leistungen für Hilfsmittel beantragt werden.

Antrag auf Hilfsmittel einfach erklärt

Cenkut Uzun, Jurist beim Sozialverband BDH, erläutert die wichtigsten Fragen zum Thema Hilfsmittel. Sozialrecht ist komplex; zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen.

Was zählt eigentlich alles unter den Begriff „Hilfsmittel“?

Laut Definition können Hilfsmittel bestimmte Körperfunktionen, die im Alltag beeinträchtigt sind, entweder ersetzen, erleichtern, ergänzen oder erst ermöglichen. Die Gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten entsprechend der Hilfsmittelrichtlinien. So soll eine Krankenbehandlung erfolgreich gestaltet oder einer Behinderung vorgebeugt werden.

Welche Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse?

Alle Hilfsmittel, die von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können,stehen im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen. Typische Hilfsmittel sind demnach Rollatoren, Rollstühle, Prothesen oder andere Gehhilfen. Auch Hörund
Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe gehören dazu.

Zusätzlich können solche Gegenstände, die aus medizinischen Gründen ärztlich angeordnet werden, von der Krankenkasse als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Unter den Begriff „Hilfsmittel“ fallen auch Geräte zur Messung von Körperzuständen. Anspruch besteht übrigens nicht nur auf die Anschaffung der Hilfsmittel, sondern auch auf notwendige Ergänzungen, Änderungen und Reparaturen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Themenseite „Hilfsmittel“ im Internet.

Und was übernimmt die Krankenkasse nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Darunter sind Gegenstände zu verstehen, die unentbehrlich sind oder von einer großen Zahl von Menschen genutzt werden. Typische Beispiele sind Heizdecken oder Standardtelefone. Ein Rollstuhl dagegen ist speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen hergestellt. Deshalb ist er ein Hilfsmittel.

Übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten des Hilfsmittels?

Nicht immer. Für Hilfsmittel können Festbeträge festgesetzt werden, die Krankenkasse trägt dann die Kosten bis zur Höhe dieses Festbetrags. Mehrkosten übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit oder sie müssen selbst getragen werden. Erwachsene Versicherte haben für bestimmte Hilfsmittel eine Zuzahlung zu leisten.

Wie erhalte ich ein Hilfsmittel?

Mit der ärztlichen Verordnung können Sie das Hilfsmittel bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Auch eine Begründung, warum das Hilfsmittel notwendig ist, kann hilfreich sein. Nach dem Patientenrechtegesetz müssen Krankenkassen Anträge auf Hilfsmittel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, innerhalb von fünf Wochen, wenn noch Gutachten notwendig sind.

Und wenn meine Kasse diese Frist nicht einhalten kann?

Dann muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen, sonst gilt der Antrag auf eine Leistung vorläufig als bewilligt. Sie können sich dann die erforderliche Leistung selbst besorgen und bekommen bei Bewilligung durch die Krankenkasse die Kosten
erstattet.

Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?

Gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse können Sie schriftlich Widerspruch einlegen und haben dafür einen Monat nach Zugang des Bescheids Zeit. Eine Begründung können Sie auch später nachreichen.

Sozialberatung

Schnelle Hilfe im Sozialrecht beim BDH.

Sie haben Fragen zum Sozialrecht, gesetzlichen Krankenversicherungen, Pflege, Behinderung, Rente oder Grundsicherung? Sie benötigen Beratung, Unterstützung bei Anträgen oder professionelle juristische Vertretung?

Sprechblase