Auf schwerbehinderte Menschen, die zuhause oder in einer betreuten Wohnanlage leben und gepflegt werden, kommen enorme Kosten zu. Um diese abzufedern, können ab einem Pflegegrad von 1 Leistungen für Hilfsmittel beantragt werden.
Cenkut Uzun, Jurist beim Sozialverband BDH, erläutert die wichtigsten Fragen zum Thema Hilfsmittel. Sozialrecht ist komplex; zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen.
Laut Definition können Hilfsmittel bestimmte Körperfunktionen, die im Alltag beeinträchtigt sind, entweder ersetzen, erleichtern, ergänzen oder erst ermöglichen. Die Gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten entsprechend der Hilfsmittelrichtlinien. So soll eine Krankenbehandlung erfolgreich gestaltet oder einer Behinderung vorgebeugt werden.
Alle Hilfsmittel, die von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können,stehen im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen. Typische Hilfsmittel sind demnach Rollatoren, Rollstühle, Prothesen oder andere Gehhilfen. Auch Hörund
Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe gehören dazu.
Zusätzlich können solche Gegenstände, die aus medizinischen Gründen ärztlich angeordnet werden, von der Krankenkasse als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Unter den Begriff „Hilfsmittel“ fallen auch Geräte zur Messung von Körperzuständen. Anspruch besteht übrigens nicht nur auf die Anschaffung der Hilfsmittel, sondern auch auf notwendige Ergänzungen, Änderungen und Reparaturen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Themenseite „Hilfsmittel“ im Internet.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Darunter sind Gegenstände zu verstehen, die unentbehrlich sind oder von einer großen Zahl von Menschen genutzt werden. Typische Beispiele sind Heizdecken oder Standardtelefone. Ein Rollstuhl dagegen ist speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen hergestellt. Deshalb ist er ein Hilfsmittel.
Nicht immer. Für Hilfsmittel können Festbeträge festgesetzt werden, die Krankenkasse trägt dann die Kosten bis zur Höhe dieses Festbetrags. Mehrkosten übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit oder sie müssen selbst getragen werden. Erwachsene Versicherte haben für bestimmte Hilfsmittel eine Zuzahlung zu leisten.
Mit der ärztlichen Verordnung können Sie das Hilfsmittel bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Auch eine Begründung, warum das Hilfsmittel notwendig ist, kann hilfreich sein. Nach dem Patientenrechtegesetz müssen Krankenkassen Anträge auf Hilfsmittel innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden, innerhalb von fünf Wochen, wenn noch Gutachten notwendig sind.
Dann muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mitteilen und begründen, sonst gilt der Antrag auf eine Leistung vorläufig als bewilligt. Sie können sich dann die erforderliche Leistung selbst besorgen und bekommen bei Bewilligung durch die Krankenkasse die Kosten
erstattet.
Gegen den Bescheid Ihrer Krankenkasse können Sie schriftlich Widerspruch einlegen und haben dafür einen Monat nach Zugang des Bescheids Zeit. Eine Begründung können Sie auch später nachreichen.