Wir alle sind verantwortlich
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen betont die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen und hebt ihr nicht verhandelbares und uneingeschränktes Recht auf universelle Teilhabe an allen Lebensbereichen hervor. Teilhabe und Inklusion sind nur möglich wenn sie zur Aufgabe aller werden. Dazu tragen wir – auch vor dem Hintergrund unserer über 100jährigen Geschichte als Behindertenverband – aktiv bei.
Zu einem selbstbestimmten und gleichberechtigten Leben gehört die angemessene Teilhabe am Arbeitsleben. Wir fordern eine Verbesserung der Leistungen zur Teilhabe am und der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Da Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, braucht Deutschland ein Gesamtkonzept für einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt. Das „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ als Zugangskriterium zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 219 SGB IX verwehrt vor allem Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf den Zugang zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben. Wir fordern eine Anpassung des Gesetzes im Geist der Inklusion. Wir fordern weiterhin eine Verbesserung der Schnittstellen von Werkstätten für behinderte Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt.
Deutschland braucht ein umfassendes inklusives Bildungssystem in allen Lebensbereichen und uneingeschränkten Zugang für Menschen mit Behinderungen zum Bildungssystem. Ein inklusives Bildungssystem muss Förderschulen und allgemeine Schulen in einem durchlässigen Bildungskonzept, das auch sonderpädagogische Kompetenz für alle nutzbar macht, verbinden.
Barrierefreiheit muss zum Standard werden, weil sie zentral für gelingende Teilhabe ist. Sie muss gesetzlich verankert werden: Für alle privaten Anbieter von Produkten und Dienstleistungen muss es einheitliche und einklagbare Verpflichtungen zur Barrierefreiheit geben. Wir fordern die Umsetzung der Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Barrierefreiheit auch für den privatwirtschaftlichen Bereich. Wir fordern eine barrierefreie digitale Infrastruktur, die gemeinsam von Bund und Ländern umzusetzen ist.
Wir engagieren uns für eine Rehabilitation, die die Voraussetzungen für Menschen mit Behinderungen schafft, um ihre Freiheits- und Teilhaberechte ausüben zu können. Ziel der Rehabilitation ist die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Leben der Gesellschaft (SGB IX § 26-32). Wir beteiligen uns an der Weiterentwicklung von Rehabilitationskonzepten, die sich an den Zielen der Menschen in ihren jeweiligen Lebensräumen orientiert.
Der BDH ist einer der ältesten deutschen Sozialverbände und hat über ein Jahrhundert deutscher Sozialpolitik mitgestaltet. Zusätzlich wirkt der BDH in vielen Gremien und Dachverbänden an der Sicherung des sozialen Leistungssystems mit und kämpft für eine gerechte Sozial- und Gesundheitspolitik!
Der vielleicht wichtigste Grund, Mitglied im BDH zu werden: Eine gute und richtige Sache braucht Unterstützung!
Letztlich beruht der BDH auf sehr einfachen Ideen von Solidarität und Menschlichkeit und wird heute mehr gebraucht als je.