Eine besondere Kompetenz hat der BDH in allen Fragen rund um die Rehabilitation, auch kurz Reha. Wir helfen dabei zu klären: Wie gelangt man zu einer Medizinischen Rehabilitation? Und wo findet man eine geeignete Fachklinik/ein Fachangebot für Rehabilitation mit geschulter Fachexpertise für neurologische Erkrankungen?
Vor allem aber geht es in unseren BDH-Beratungen um rechtssichere Wege, mit denen der eigene Anspruch auf Reha gegenüber Rentenversicherern, Krankenkassen oder Unfallkassen geltend gemacht werden kann. Schwierigkeiten fangen schon beim umfangreichen Rehaantrag an. Viele sind im Verlauf der Beantragung enttäuscht: Nicht jeder Rehaantrag wird genehmigt. Unsere
Erfahrungen zeigen: Um dennoch eine Reha antreten zu können, lohnt es sich oft, Widerspruch einzulegen.
Cenkut Uzun, Jurist beim Sozialverband BDH, erläutert die wichtigsten Fragen zum Thema Medizinische Rehabilitation. Sozialrecht ist komplex; zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen.
Verkürzt gesagt: Alles, was gegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit und ihre Folgen auf allen Ebenen getan werden kann. Im Vordergrund stehen dabei die Teilhabe am Leben und die Selbstbestimmung der Betroffenen. Rehabilitation oder kurz auch „Reha“ genannt, ist also eine lohnende Investition in die eigene Gesundheit. Von medizinischer Rehabilitation profitieren alle Menschen, egal ob sie im Berufsleben stehen oder nicht. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn Sie durch eine Erkrankung oder Behinderung schwere Einschränkungen haben. Eine stationäre Behandlung, also eine Aufnahme in eine Klinik ist immer dann vorgesehen, wenn eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme nicht möglich ist. „Ambulant vor stationär“ lautet der entsprechende Paragraph 39 im Sozialgesetzbuch V.
Zwei Ziele müssen erfüllbar sein:
Erstens:
Reha vor Rente: Menschen sollen also wieder arbeitsfähig gemacht werden
Zweitens:
Reha vor Pflege: Pflegebedürftigkeit soll verhindert oder verringert werden.
Wichtig: Reha ist etwas, was immer vom Kostenträger genehmigt werden muss und nach den genannten Zielen genehmigt wird. Grundsätzlich gibt es drei Kostenträger: Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. Das gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen und Leistungen. Allerdings nur, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Übrigens: Bei privat Versicherten gelten andere Regelungen. Lassen Sie sich genau beraten.
Erstens: Die Rehabilitation muss medizinisch notwendig sein.
Zweitens müssen Sie auch in der Lage sein, die Rehamaßnahme überhaupt zu absolvieren.
Drittens muss eine positive Rehabilitationsprognose bestehen.
Die Notwendigkeit der Reha muss durch einen Arzt festgestellt werden. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin müssen also unbedingt zur medizinischen Begründung mit ins Boot genommen werden.
Nein. jeder sechste Antrag auf Rehabilitation wird leider abgelehnt. Das kann unterschiedliche Gründe haben: Manchmal beurteilen die Kostenträger die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rehamaßnahme als schlecht. Oder die Kasse glaubt, dass eine andere Maßnahme, zum Beispiel eine ambulante Behandlung, nicht nur billiger, sondern auch besser wäre. Oder seit der letzten Reha sind noch keine vier Jahre vergangen. Oder, oder, oder…
Die gute Nachricht für Sie: Die Ablehnung Ihres Rehaantrages müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Mehr als die Hälfte der Widersprüche ist erfolgreich. Der BDH unterstützt Sie beim fristgerechten Widerspruch. Sollte auch einem Widerspruch nicht stattgegeben werden, begleiten wir Sie auch durch sozialgerichtliche Instanzen.