Neurologische Erkrankungen sind führende Ursachen für Alltagsbehinderungen, sie nehmen im Zuge des demographischen Wandels in Deutschland und weltweit deutlich zu.
Im Gegensatz zur Akut- und Organmedizin, die oftmals nachteilige Gesundheitszustände auch kurzfristig wirksam behandeln kann, sind neurorehabilitative Prozesse, die auf eine Erholung von Gehirnfunktionen und eine individuelle Anpassung an die geänderten Lebensumstände und des sozialen Umfelds abzielen, oftmals längerfristige komplexe Behandlungsprozesse, die der multiprofessionellen Betreuung bedürfen.
So erfolgreich dieser Ansatz ist, weil er Alltagsbeeinträchtigungen reduzieren und Pflegebedürftigkeit vermeiden kann, so komplex ist er auch in seiner Umsetzung. Die erforderliche Gesundheitsversorgung umfasst neben der primären Akutversorgung die neurologische (Früh-) Rehabilitation sowie die ambulante rehabilitative Behandlung. Dafür bedarf es der besonderen Qualifikation der beteiligten Berufsgruppen (Fachärzt*innen, Pflegefachkräfte, Therapeut*innen verschiedener Berufe) und der Etablierung der multiprofessionellen Zusammenarbeit sowohl im stationären als auch im ambulanten Versorgungsbereich.
Doch wie ist es um diese Versorgung heute bestellt? Sind wir für die Zukunftsaufgaben bereits gut aufgestellt? Der Parlamentarische Abend und das BDH-Symposium geben eine Analyse und weisen Lösungswege auf, die nur gemeinsam mit Betroffenen und den verschiedenen Beteiligten aus Politik, Sozialversicherungen, Leistungserbringern und Gesundheitsforschung umgesetzt werden können.
Die geplante Krankenhausreform des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wird unmittelbare Auswirkungen auf den Fortbestand und die Ausgestaltung der neurologischen Frührehabilitation haben, da diese leistungsrechtlich dem Krankenhaussektor zugeordnet ist. Der Beginn der rehabilitativen Behandlung im intensiv- und akutmedizinischen Kontext hat unmittelbare Konsequenzen für das Langzeitergebnis, resultierende Alltagsbehinderungen und den Intensivpflegebedarf, sowie die Teilhabe Betroffener. Wird das politisch auch gesehen und angemessen berücksichtigt?
Im ambulanten Versorgungsbereich stellt sich die Frage der spezifischen neurorehabilitativen Qualifikation der Gesundheitsdienstleistenden. Welche Möglichkeiten der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit gibt es? Wie können neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die helfen, Behinderungen zu reduzieren und Teilhabe zu fördern, umgesetzt werden? Positivbeispiele aus Versorgungsforschungsprojekten machen Mut und weisen zugleich auf gemeinsamen Handlungsbedarf hin.