Für viele Menschen mit Behinderung ist es schwer, einen Arbeitsplatz außerhalb von Behindertenwerkstätten auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Hier kann das „Budget für Arbeit“ helfen – aber kaum jemand weiß davon.
Cenkut Uzun, Jurist beim Sozialverband BDH, erläutert die wichtigsten Fragen zum Thema Budget für Arbeit. Sozialrecht ist komplex; zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen.
Das Budget für Arbeit ist ein bundesweit gültiges Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen. Es wurde zum 1. Januar 2018 mit dem
Bundesteilhabegesetz eingeführt. Arbeitgeber auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten Budgetleistungen, wenn sie Menschen mit
Behinderungen beschäftigen, die sonst keine Chance haben, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Dauer und der Umfang der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Aus dem Budget für Arbeit kann der Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts bekommen. Zum einen sollen damit die Aufwendungen für die erforderliche Unterstützung und Begleitung am Arbeitsplatz ersetzt werden. Zum anderen soll auch die sogenannte Minderleistung des Arbeitnehmers ausgeglichen werden. Gedacht ist das Budget als dauerhafte Lösung für unbefristete Arbeitsverträge.
Ja, wenn Sie Anspruch auf Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben. Der Gesetzgeber möchte mit der Einführung des Budgets für Arbeit gerade dort Beschäftigten den Übergang zum Allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden können.
Vor allem brauchen Sie einen Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, der bereit ist, ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung einzugehen. Ein vorgeschaltetes Praktikum kann ein Türöffner sein. Den Antrag für ein Budget stellt immer der Mensch mit Behinderung. Eingereicht werden zugleich der Arbeits- oder Praktikumsvertrag oder eine verbindliche Absichtserklärung des Arbeitgebers.
Natürlich. Das Rückkehrrecht in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung wird gesetzlich garantiert.
Ja, seit neuestem mit dem Budget für Ausbildung. Das geschieht nach dem Vorbild des Budgets für Arbeit. Und zwar dann, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Mit dem Budget für Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung erstattet, ebenso die Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Arbeitgeber sollen dadurch bewegt werden, einem behinderten Menschen trotz dessen voller Erwerbsminderung einen regulären Ausbildungsvertrag zu geben. Mehr Infos finden Sie auf unserer Themenseite „Budget für Arbeit“.
Flächendeckend und trägerunabhängig sind Integrationsämter angehalten einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zu schaffen. Sie sollen durch Antragswege und Formularwälder lotsen. Aber auch der BDH und seine Regionalgeschäftsstellen helfen Ihnen weiter.