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Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Wir beantworten Ihre Fragen.

Zu krank für den Job – Die Erwerbsminderungsrente

Verminderte Erwerbsfähigkeit, vielleicht zusätzlich der Verlust des Arbeitsplatzes, stellt die Welt erst einmal auf den Kopf. Fast 180.000 Menschen sind in Deutschland Jahr für Jahr davon betroffen. 

Worauf kommt es jetzt an? Was genau ist eine Erwerbsminderungsrente und wie erhalten Sie sie? Welche neuen beruflichen Perspektiven gibt es in Teilzeit? Wie sieht es mit Kranken- und Arbeitslosengeld aus, worauf müssen Sie achten? Der BDH informiert und hilft.

Erwerbsminderung und Erwerbsminderungsrente einfach erklärt

Cenkut Uzun, Jurist beim Sozialverband BDH, erläutert die wichtigsten Fragen zum Thema Erwerbsminderung und Erwerbsminderungsrente. Sozialrecht ist komplex; zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen.

Was bedeutet Erwerbsminderung?

Wegen einer Krankheit oder Behinderung kann es einem Menschen unmöglich werden, in Vollzeit zu arbeiten. In der Sprache der Deutschen Rentenversicherungen heißt das: Er ist erwerbsgemindert. Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Der Begriff bezieht sich allein auf die Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wie unterscheiden sich die teilweise und volle Erwerbsminderung?

Es ist so:
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch in der Lage ist, zwar mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Diese Mindestarbeitszeiten gelten nicht für den zuletzt ausgeübten Beruf, sondern für alle Tätigkeiten unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, gibt es aber noch die Rente mit Berufsschutz bei teilweiser Erwerbsminderung. 

Voll erwerbsgemindert ist dagegen, wer gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein kann.

Welche Rechte habe ich, wenn kein Teilzeit-Arbeitsplatz gefunden wird?

Unter bestimmten Umständen erhalten auch teilweise erwerbsgeminderte Versicherte die volle Erwerbsminderungsrente, wenn ihnen der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Und das ist der Fall, wenn es weder der Arbeitsverwaltung noch dem Rentenversicherungsträger gelingt, dem Versicherten einen geeigneten Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres ab Rentenantragstellung zu vermitteln.

Muss ich versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen?

Ja, erstens müssen Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Versicherungszeiten erfüllt haben. Zweitens müssen Sie zusätzlich in den vorangegangenen fünf Jahren für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Wie und wo kann ich Erwerbsminderungsrente bekommen?

Die EM-Rente wird nur auf Antrag gewährt. Diesen Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung als zuständigem Träger. Das können Sie selbst tun, oder jemanden aus Ihrem Umfeld bevollmächtigen. Möglich ist das zunächst auch formlos, um die Frist zu wahren. Die notwendigen Antragsformulare können Sie dann später ausfüllen und nachliefern.

Wann sollte ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen. 

Aber Achtung: Wer Krankengeld der Krankenkassen oder Arbeitslosengeld 1 bekommt, kann dazu aufgefordert werden, einen Rehaantrag zu stellen. Wird dieser Antrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, entfällt Anspruch auf Kranken- bzw. Arbeitslosengeld, solange die Antragstellung nicht nachgeholt wird. Solch ein Antrag kann nachträglich auch in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Sie möchten mehr dazu wissen? Schauen Sie dazu auch unseren Clip zum Thema Rehabilitation an oder kontaktieren Sie uns.

Kann ich mich gegen einen negativen Bescheid wehren?

Natürlich, und nicht nur bei Ablehnung der EM-Rente. Sondern auch dann, wenn die Rentenhöhe falsch berechnet wurde, wenn Versicherungszeiten fehlen, sich Fehler bei der Krankenversicherung eingeschlichen haben oder der Hinzuverdienst falsch angerechnet wurde. Gegen Ihren Rentenbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie sogar vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier ist die Frist von einem Monat einzuhalten.

Wie hoch fällt meine Erwerbsminderungsrente aus?

Die EM-Rente ist eine so genannte beitragsbezogene Leistung. Das bedeutet: Je länger und je höher Sie Beiträge gezahlt haben, desto höher fällt sie auch aus.

Wie lange wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt?

Grundsätzlich wird diese Rente nur auf Zeit geleistet. Die Befristung darf längstens für drei Jahre ab Rentenbeginn vorgenommen werden. Eine Rente auf Dauer ist nur möglich, wenn der Anspruch nicht vom Teilzeitarbeitsmarkt abhängt und es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben wird.

Meine Erwerbsminderungsrente ist sehr gering. Darf ich hinzuverdienen?

Sie dürfen in bestimmten Grenzen hinzuverdienen. Diese unterscheiden sich bei voller und teilweiser Erwerbsminderung. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.

Gibt es andere soziale Leistungen zur Unterstützung?

Ist die Rente gering, können aufstockend auch Leistungen der Grundsicherung beantragt werden.

Sozialberatung

Schnelle Hilfe im Sozialrecht beim BDH.

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