Der BDH Bundesverband Rehabilitation wird auf Bundesebene durch den fünfköpfigen Bundesvorstand vertreten. Er sorgt dafür, dass die Aufgaben im Verband gemäß der Satzung durchgeführt werden und setzt die Beschlüsse der Bundesdelegiertentagung um.
Der Beirat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Bundesdelegiertentagung für Dauer von vier Jahren gewählt werden. Er begleitet die Arbeit des Bundesvorstandes und spricht für Entscheidungen von besonderer Bedeutung Empfehlungen aus.
Das hervorragende Serviceangebot des BDH beinhaltet auch ein dichtes Netz aus Kreisverbänden, das über ganz Deutschland geknüpft ist. Die Hauptaufgabe der Kreisverbände besteht in der Beratung, in der Vermittlung sozialrechtlicher Beratung und Unterstützung durch den BDH, aber auch in der Organisation von Austausch und Geselligkeit zwischen Betroffenen und ihren Angehörigen.
Die BDH-Stiftung ist die Stiftung des BDH Bundesverband Rehabilitation e.V.
Ihre Errichtung war ein Auftrag des Souveräns unseres Verbandes auf der Bundesdelegiertentagung in Kassel vom 25.4.2015. Der Fokus der Arbeit des Bundesverbandes soll künftig auf der Unterstützung der Arbeit der Kreisverbände liegen. Das kann durch eine Stiftung künftig überregional und ohne Umwege erfolgen.