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Stellungnahme des KV Lahn-Dill-Eder zum Referentenentwurf Patientendaten-Schutzgesetz

12. März 2020

Der BDH-Kreisverband hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf "Patientendaten-Schutzgesetz" des Bundesgesundheitsministers erstellt. Darin positioniert sich der Kreisverband recht kritisch zum neuen Gesetztesvorhaben.

Patientenschutzgesetz

Der Kreisverband Lahn-Dill-Eder sieht den Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz recht kritisch und hat dies in seiner Stellungnahme dargelegt und begründet. Das Patientendaten-Schutzgesetz sieht die Einführung der elektronischen Patientenakte bei den gesetzlichen Krankenversicherungen und die Speicherung der persönlichen Notfalldaten auf der Krankenversicherungskarte vor. Dazu soll jede Krankenkasse eine eigene Datenhaltung der hochsensiblen Gesundheitsdaten ihrer Mitglieder mit der Hilfe von Dritten, also Informatikunternehmen, erstellen. Die Struktur der elektronischen Patientenakte soll von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt werden. Die anderen Verbände, wie Pflegerat, Krankenhausgesellschaft usw. sollen dazu gehört werden. Die rund 130 Krankenkassen in Deutschland sollen die elektronischen Gesundheitsdaten unter Einhaltung der europäischen Datenschutzbestimmungen halten und die beteiligten Ärzte, Zahnärzte, therapeutischen Berufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sollen diese Akte mit Daten füllen. Das alles soll innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden! Forschung mit den Gesundheitsdaten soll anonymisiert oder pseudonymisiert von vielen Interressierten möglich sein. Wechselt ein Mitglied die Krankenkasse, müssen die Daten bei der verlassenen Kasse gelöscht und von der neuen Kasse wieder erhoben werden. Die Patienten, sollen auf bestimmte Teile ihrer Gesundheitsdaten Zugriff haben, aber nicht auf alle. Sie sollen die einzelnen Beteiligten der Behandlung ermächtigen können, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen und neue Daten hochzuladen, auch ohne eigenen Internetzugriff.

Weil die Netzabdeckung in Deutschland so grottenschlecht ist, sollen Notfalldaten direkt auf der Krankenkassenkarte gespeichert werden. Damit gewährleistet ist, dass der richtige Patient die zugehörige Karte hat, soll diese ein Foto und eine Unterschrift enthalten.

Wird der Referentenentwurf so umgesetzt, dann wird es mit dieser Regelung möglich, dass fremde Dritte die hochsensiblen Gesundheitsdaten z.B. in Irland hosten können. Es ist nicht zu verstehen, warum Patienten nicht auf alle Teile ihrer elektronischen Akte Zugriff haben sollen, es sei denn, dass sie selbst durch den Zugriff Schaden erleiden könnten. Diese Grenze muss aber sehr hoch gesetzt werden, denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht in Deutschland! Die Speicherung der Notfalldaten auf der Krankenkassenkarte birgt auch Gefahren, denn diese können unvollständig oder veraltet sein, da z.B. der Patient/Arzt vergessen hat, ein neues wichtiges Medikament auf die Karte zu laden. Darüber hinaus ist der anvisierte Umsetzungszeitraum von 2 Jahren lächerlich kurz bemessen, insbesondere wenn man bedenkt, dass über 100 Krankenkassen jeweils die elektronische Patientenakte erstellen müssen und bei Versichertenwechsel Löschungen und Neubefüllungen erforderlich sind. Dänemark hat für seine 5,8 Mio Einwohner eine einheitliche elektronische Patientenakte aufgebaut und das hat rd. 10 Jahre Zeit gekostet!

Der BDH-Kreisverband Lahn-Dill-Eder spricht sich dafür aus, dass dem Beispiel von Dänemark gefolgt wird und eine einheitliche elektronische Patientenakte erstellt wird und diese direkt vom Bundesamt für die Datensicherheit in der  Informationstechnologie erstellt und gehostet wird. Hier ist die entsprechende technische Kompetenz vorhanden und das Löschen und Neuerfassen von Daten bei Kassenwechsel könnte unterbleiben. Bei Datenschutz der Gesundheitsdaten MUSS Qaulität vor Zeitfdruck gehen!