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Worauf haben Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung Anspruch?

16. Januar 2024

Ass. jur. Julia Köhler von der BDH-Rechtsabteilung in Bonn informiert. Gerne beraten wir Sie individuell, was Ihnen zusteht.

  • Leistungen zur häuslichen Pflege, wie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombi-Leistung (mit Ausnahme des Pflegegrades 1)
  • Leistungen der Verhinderungspflege durch Angehörige oder andere Personen (mit Ausnahme des Pflegegrades 1)derzeit bis zu sechs Wochen im Jahr
  • Leistungen der stationären Kurzzeitpflege (Ausnahme Pflegegrad 1) bis zu acht Wochen im Jahr
  • Zuschüsse bei teilstationärer Tages- und Nachtpflege ab Pflegegrad 2
  • Zuschüsse (zu Pflegeaufwendungen) bei vollstationärer Pflege
  • Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade für niedrigschwellige Betreuungsleistungen eines anerkannten Dienstleisters i.H.v. 125 Euro
  • zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen
  • monatliches Budget zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmenzuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes ab Pflegegrad 1
  • Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen (ab Pflegegrad 2) differenziert nach Pflegegrad
  • Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen (ab Pflegegrad 2)
  • Pflegeunterstützungsgeld für Beschäftigte während kurzzeitiger Arbeitsverhinderung für insgesamt zehn Arbeitstage