20. Juli 2023
Der BDH Bundesverband Rehabilitation hatte die Möglichkeit, im Rahmen der aktuellen Überarbeitung von den Gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zur Begutachtung Stellung zu beziehen. Diese von den Trägern der Rehabilitation zu vereinbarenden Gemeinsamen Empfehlungen dienen dazu, Rehaleistungen einheitlich und koordiniert zu erbringen.
In einem aktuellen Beteiligungsverfahren zur Überarbeitung machte Ulrike Abel, BDH-Referat Politik, Greifswald, darauf aufmerksam, dass die Stärkung von Partizipation in der Begutachtung begrüßenswert ist, aber mehr umfasst als die im vorgelegten Entwurf Bereiche der Informationsgewinnung und Kommunikation, sondern auch die Mitgestaltungsmöglichkeiten der zu begutachtenden Person.
Wir regen an, das partizipative Vorgehen auch im Rahmen der Ziele und des Anlasses der Begutachtung zu verankern, so Abel.
Definiert wird das partizipative Vorgehen durch aktive Beteiligung und Einbindung der zu begutachtenden Person, unter anderem durch persönliche Gespräche und eine wertschätzende Atmosphäre.
Dabei müsse berücksichtigt werden, so die BDH-Sozialjuristin, dass bereits die Artikulation von Bedürfnissen und Interessen für die zu begutachtende Person eine Hürde darstellen kann. Bei der Beteiligung der zu begutachtenden Person sollte diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Gerade die Ermittlung von Bedürfnissen ist entscheidend für Qualität, Verlauf und Erfolg des Rehabilitationsprozesses und somit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Weiterer Kritikpunkt waren uneinheitliche Kriterien zur Qualifikation der Gutachterinnen und Gutachter.
Ulrike Abel wird in Zukunft für den Deutschen Behindertenrat im BAR-Ausschuss „Gemeinsame Empfehlungen“ mitarbeiten, ihre Vertretung hat die Sozialjuristin Julia Köhler aus Bonn übernommen.