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Modernes Gesetz hilft Gewaltopfern

28. März 2024

„Na endlich!“ steht auf der Vorderseite einer Postkarte, mit der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf das neue Soziale Entschädigungsrecht aufmerksam machen möchte. In der Tat haben viele darauf lange gewartet. Seit Anfang 2024 ist es mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV in Kraft.

Spätestens mit dem Terroranschlag vom Berliner Breitscheidplatz Ende 2016 hatte sich gezeigt, dass Leistungen für Gewaltopfer schneller und zielgerichteter in Anspruch genommen werden müssen.

Opfer von Gewalt erhielten bisher Leistungen über das Opferentschädigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz. Diese wurden mit dem Sozialgesetz XIV nun erweitert und verbessert. Das Bundesministerium erklärt zum Hintergrund der Änderung, dass „das System des Bundesversorgungsgesetzes sehr auf die Bedürfnisse der Kriegsopfer zugeschnitten und in seinen Leistungen nicht mehr zeitgemäß war. Leistungen an Opfer werden zukünftig schneller, zielgenauer und stärker an den Bedarfen der Berechtigten orientiert erbracht“.

Im Paragraphen 2 SGB XIV wurde der Kreis der Leistungsberechtigten bedeutend weiter gefasst, als es bisher im Entschädigungsrecht der Fall war und bereits vorab seit 2021 in Kraft gesetzt.

Nicht nur die unmittelbar Geschädigten können seitdem selber Leistungen in Anspruch nehmen, sondern neben weiteren Hinterbliebenen, wie Witwen, Witwer, Waisen, Eltern und Betreuungsunterhaltsberechtigten, auch Angehörige, wie Ehegatten, Kinder und Eltern von Geschädigten, und Nahestehende, wie Geschwister und Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Dadurch wollte man berücksichtigen, dass sich schädigende Ereignisse auch über die unmittelbar betroffene Person hinaus auswirken und einen Einschnitt im Leben dieser Person darstellen können.

Das war der erste Schritt in ein modern gestaltetes soziales Entschädigungsrecht. Seit dem 1. Januar 2024 muss nun das gesamte zusätzliche Sozialgesetzbuch den Praxisbeweis antreten. Die gesetzlichen Neuerungen sind aus Sicht der BDH-Sozialjuristinnen und Sozialjuristen zeitgemäß und dringend notwendig gewesen, so wie die Schnellen Hilfen, die unabhängig von einem länger dauernden Antragsverfahren gewährt werden können.

Der BDH ist seit dem Sozialrechtstag des BDH in Kassel im vergangenen Jahr gut darauf vorbereitet, Anspruchsberechtigte in den sozialrechtlichen Beratungen in den Regionalgeschäftsstellen und Kreisverbänden juristisch zu unterstützen.

Wer hat Anspruch?

Es gibt bestimmte schädigende Ereignisse, für die der Staat eine besondere Verantwortung gegenüber den Geschädigten trägt. Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten Menschen demnach, wenn sie einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen einsteht (Geschädigte), sowie deren Hinterbliebene, Angehörige und Nahestehende.

Vor allem trifft das zu auf 

• Opfer von Gewalttaten (z.B. Raubüberfall) und Menschen,
• die durch Ereignisse des Zivildienstes,
• eine Schutzimpfung oder eine Maßnahme der Prophylaxe oder
• Einwirkungen der Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden
• Opfer des SED-Regimes

Der Leistungskatalog umfasst schnelle Hilfen, Unterstützung im Verfahren und eine Reihe von Leistungen zum Schadensausgleich, zur Teilhabe und sozialen Versorgung, darunter

• Soforthilfe durch schnell verfügbare psychologische Beratung und Betreuung in Traumaambulanzen
• Kompetente Begleitung während des Verwaltungsverfahrens durch ein Fallmanagement
• Leistungen der Krankenbehandlung und bei Pflegebedürftigkeit
• Leistungen zur Teilhabe
• Besondere Leistungen im Einzelfall
• monatliche Entschädigungszahlungen
• Berufsschadensausgleich
• und weitere Leistungen (bei Blindheit; Kosten von Überführung und Bestattung)

Mehr Informationen, zum Teil in Alltagssprache, bietet das Bundesministerium auf seinen Internetseiten:

Sie haben Fragen, Anliegen zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht?
Unsere Sozialrechtsberatung hilft Ihnen gerne weiter unter der bundesweiten Telefonnummer: 0228 969 84-0 oder per E-Mail: info@bdh-reha.de