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Den Zugang zur Reha für alle erleichtern

19. Januar 2022

Verordnungen von geriatrischer Rehabilitation und Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt sollen einfacher werden – Der BDH fordert den vollständigen Wegfall des Genehmigungsvorbehalts und weniger Bürokratie bei der Beantragung.

Klinik-Impressionen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat dazu kurz vor Weihnachten 2021 einen Beschluss zur Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie gefasst. Verändert wurde, unter welchen Voraussetzungen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der ambulanten Versorgung für gesetzlich Versicherte verordnet werden können. Der GBA erfüllte damit einen Auftrag aus dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV IPReG). Das Gremium sollte bis Ende 2021 die geriatrische Rehabilitation stärken und einen schnelleren Zugang zu einer Anschlussrehabilitation ermöglichen. Die angepassten Regelungen der Rehabilitations-Richtlinie treten frühestens am 1. Juli 2022 in Kraft. Zuvor muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Änderungen prüfen.

Geriatrische Reha: Zugang mit zwei Funktionstests

Verordnen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte künftig Versicherten im Alter ab 70 Jahren eine geriatrische Rehabilitation, prüfen gesetzliche Krankenkassen nicht mehr, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist.

Dazu müssen die Vertragsärztinnen und -ärzte zukünftig anhand festgelegter Kriterien den medizinischen Bedarf der geriatrischen Rehabilitation überprüfen und auf der Verordnung die rehabilitationsbegründenden Angaben machen. Dazu gehören neben dem Alter der Patientin oder des Patienten Informationen zur medizinischen Diagnose sowie zu den körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen. Mit zwei Funktionstests müssen diese Diagnosen ärztlicherseits überprüft und auf der Verordnung dokumentiert werden.

Der BDH befürchtet, dass durch die neue Richtlinie bürokratischer Aufwand schlicht auf die Schultern der Ärzteschaft verlagert wird und sieht auch die Herausnahme der Prüfungspflicht dieser einen Art von Rehabilitation in Bezug auf andere Rehaarten wie der neurologischen Rehabilitation kritisch. 

„Schon heute zeigt sich eine Altersdiskrimierung in der Reha. Ältere neurologisch erkrankte Menschen werden häufig in die geriatrische Reha gedrängt, weil diese günstiger ist. Der BDH wird deshalb die Entwicklungen und die Umsetzungspraxis kritisch begleiten. Eine Verschärfung der neurologischen Rehabilitationssituation für ältere Patientinnen und Patienten ist mit uns nicht zu machen.“ Ilse Müller, Vorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation.

Anschlussreha: Prüfung entfällt bei manchen Krankheiten

Bei der Anschlussrehabilitation (früher: Anschlussheilbehandlung) entfällt bei bestimmten Krankheitsbildern ebenfalls eine Vorab-Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen. Beispielsweise bei Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems, bei Krebserkrankungen sowie bei der Behandlung des Bewegungsapparats, der Atmungsorgane und auch bei den neurologischen Erkrankungen. Grundvoraussetzung bleibt, dass bei den Versicherten die Voraussetzungen für eine Rehabilitation (Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit, -ziele und positive Rehabilitationsprognose) vorliegen.

Reha bei chronischen Erkrankungen bleibt außen vor

Aus Sicht des BDH ist das zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend. Vor allem Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Morbus Parkinson und Menschen mit neurologischen Folgen nach Schlaganfall benötigen, um eine optimale Teilhabe sicherzustellen, auch im Verlauf ihrer Erkrankung immer wieder Rehaaufenthalte – und das nicht nur nach akuten Krankenhausaufenthalten. 

„Etwa jeder sechste Rehaantrag wird heute abgelehnt. Im Gegensatz dazu wird jedem zweiten Widerspruch stattgegeben. Das hat wenig mit Patientenorientierung in der Rehabilitation zu tun. Den Zugang zu Rehaverfahren zu erleichtern, gehört deshalb zu den dringlichsten Zielen unserer BDH-Sozialagenda 2021. Für die Rehabilitation – eines der wichtigsten Gesundheitsinstrumente, die wir haben – fordern wir deshalb generell den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts, und zwar uneingeschränkt für alle Indikationen.“ Gero Skowronek, Bundesgeschäftsführer des BDH Bundesverband Rehabilitation.

Text zur Richtlinie:
www.g-ba.de/beschluesse/5184/

Reha-Navigator wird erprobt

Wer übernimmt die Kosten für eine medizinische oder berufliche Rehabilitation? Wann also ist voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? In diesen Fragen möchte der neue Reha-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) helfen.