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Wenn lebensnotwendige Energie unbezahlbar wird

05. Oktober 2022

Der BDH Bundesverband Rehabilitation schlägt Alarm: Viele Menschen, deren Interessen der Sozialverband vertritt, insbesondere neurologisch Geschädigte, werden von steigenden Kosten von Strom, Gas und Sprit besonders getroffen. Leistungsträger und Politik sind dringend gefordert.

Ältere Frau nutzt ein Heimbeatmungsgerät

Berlin/Bonn. Menschen mit körperlichen Behinderungen sind häufig auf Hilfsmittel angewiesen, die elektrisch betrieben werden. Dies betrifft unter anderem die Versorgung mit elektrisch betriebenen Rollstühlen, mit Liften im Wohnumfeld, mit Inhalatoren oder elektrisch betriebenen Pflegebetten. Und auch Therapiegeräte wie zum Beispiel Arm- und Beintrainer, die Funktionen nach Schlaganfall oder schweren Unfällen wiederherstellen helfen können, werden mit Strom betrieben.

Peter Weiß, neuer Bundesvorsitzender des BDH-Bundesverband Rehabilitation, mahnt deshalb eindringlich: „Besonders bitter sind steigende Energiekosten für Menschen, die im Rahmen ihrer häuslichen Pflege auf Hilfsmittel medizinisch angewiesen sind, die täglich viele Stunden Strom benötigen wie beispielsweise Beatmungsgeräte. Viele von den betroffenen Menschen beziehen nur geringe Einkommen oder Versorgungsleistungen“.

Ohne Sprit keine Therapie

Auf den ersten Blick nicht erkennbar sind jedoch noch weitaus mehr von steigenden Verbrauchskosten betroffen. Das sind zum Beispiel auch diejenigen Menschen, die häufig und regelmäßig zu notwendigen Arztkonsultationen oder Therapien fahren müssen und keinen Transportschein erhalten bzw. deren Fahrtkosten nicht über Krankenkassen oder andere Leistungsträger erstattet werden.

Die steigenden Kosten an der Zapfsäule können viele von ihnen nicht mehr tragen. Damit wächst aber auch die Gefahr, dass sie Fahrten zu notwendigen Terminen nicht mehr wahrnehmen. „Dieser Hilfebedarf darf ebenso wenig untergehen“, fordert Weiß weiter.

Und auch Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder ihres Alters einen höheren Wärmebedarf als andere haben, sind von den Auswirkungen der steigenden Energiepreise besonders betroffen. Wer zudem aufgrund seiner Behinderung Assistenzleistungen in Alltag über das Persönliche Budget erhält, muss mit einem stark steigenden Anteil an Energie- und Fahrtkosten rechnen. Dieser geht dann zu Lasten der eigentlichen Assistenzleistung, solange das Budget nicht mit steigt. „Das ist alles so nicht hinnehmbar“, so Weiß.

Rechtsansprüche ausschöpfen

Die Bundesregierung hat durch die bis September beschlossenen drei Entlastungspakete die Zeichen der Zeit zwar im Grundsatz erkannt. Dass Menschen mit Behinderung von den steigenden Energiekosten oftmals in besonderer Weise betroffen sind, bleibt jedoch bei den meisten dieser kurzfristigen und einmaligen Maßnahmen außer Acht! Die Entlastungen federn deren Kosten in vielen Fällen nur zu einem geringen Teil ab.

„Wichtig für Menschen mit Behinderung sind besonders in dieser Situation sozialrechtliche Ansprüche, die sie jetzt bereits geltend machen können“, so BDH-Juristin Julia Köhler aus der Bundeszentrale des Sozialverbandes in Bonn.

So besteht ein Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft. Dieser Anspruch umfasst eben nicht nur die Anschaffung des Hilfsmittels und deren Wartung, sondern auch die Energiekosten, die es verbraucht.

Die Stromkostenerstattung gestaltet sich allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft unterschiedlich, weiß Köhler. Reicht einigen ein formloser Antrag, in dem in zwei bis drei Sätzen die Situation geschildert wird, haben andere hierfür ein Formular.

Die Krankenkassen zahlen meistens einen Pauschalbetrag. Köhler macht dagegen deutlich: „Geltendes Recht ist, dass die Erstattung in der Höhe nach Verbrauch erfolgen muss“.

Diese Tatsache stellt viele Betroffene allerdings vor ein großes Problem. Der konkrete Verbrauch ist häufig schwer zu ermitteln und muss selbst anhand des Stromverbrauchs des Geräts und des eigenen Strompreises errechnet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass gerade von schwer behinderten Menschen häufig in einem Haushalt mehrere Hilfsmittel genutzt werden, für die die Energiekosten geltend gemacht werden können. Viele Betroffene scheuen diesen Aufwand und machen die Kosten gar nicht erst geltend.

Erfahrungsgemäß, so zeigt sich immer wieder in der Sozialrechtsberatung des BDH, machen außerdem Erkrankte auch ihre Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien gegenüber der Krankenkasse oft nicht geltend, obwohl sie ihnen möglicherweise zustehen.

Menschen, die Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche benötigen, können sich in all diesen Situationen an den BDH wenden. In über 60 Regionen Deutschlands bietet der Sozialverband diesen Service für seine Mitglieder. Der BDH hilft umfassend - angefangen vom Ausfüllen der Formulare bis zur juristischen Vertretung in Widerspruchs- oder sozialgerichtlichen Verfahren.

Weiß macht deutlich: „Können die steigenden Energiekosten von Menschen mit durch Behinderung bedingten erhöhtem Energie- oder Spritverbrauch nicht mehr getragen werden, ist ihre Teilhabe in vielen Lebensbereichen gefährdet. Diese besonders betroffenen Personengruppen müssen daher bei allen Entlastungsvorhaben der Bundesregierung und Gesetzgebung schnellstens stärker in den Blick genommen werden“.