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Bisherige Maßnahmen in der vierten Welle nicht ausreichend

07. Dezember 2021

Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation, DGNR und ihr Präsident Prof. Dr. Thomas Platz, Ärztlicher Direktor Forschung des BDH Bundesverband Rehabilitation unterstützen die erforderlichen präventiven Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung anlässlich der vierten Pandemie-Welle aus wissenschaftlich-medizinischer Sicht.

Richtig Hände waschen

In der Task Force der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sind 44 wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften organisiert, darunter auch die DGNR.
Die AWMF und ihre Mitgliedsfachgesellschaften sind überzeugt: Die bisherigen Maßnahmen gegen die 4. Welle der Pandemie sind nicht ausreichend und erfordern unverzüglich ein umfassendes Handeln. Nur so können die Infektionsrate insbesondere in den Risikogruppen gesenkt, schwere Erkrankungen mit hoher Hospitalisierungsrate sowie Todesfälle vermieden und die Krankenhäuser entlastet werden.

Kontaktbeschränkungen und Verzicht auf Großveranstaltungen

Studien belegen den Nutzen von Kontaktbeschränkungen in Deutschland, vor allem bei Großveranstaltungen. In vielen Bundesländern ist aufgrund der herrschenden hohen Infektionsinzidenzen eine Kontaktverfolgung auch gar nicht mehr zu leisten. Veranstaltungen in Innenräumen sind ohne eine angemessene Kontrolle und ein adäquates Hygienekonzept besonders problematisch.

Hygienemaßnahmen, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckung

Neben der Einhaltung der Abstandsregeln, der Husten- und Niesetikette und dem Waschen uns dem regelmäßigen Waschen und desinfizieren der Hände hält die AWMF das Tragen einer medizinischen Maske für besonders wichtig.

Impfen und Boostern

Am wirkungsvollsten wird die Pandemie durch die Corona-Impfung bekämpft. Eine Durchimpfungsrate von mindestens 85% verhindern, so die AWMF, eine Verlängerung der vierten Welle und weitere Infektionswellen. Entscheidend sind darüber hinaus Impfauffrischungen („Booster“), weil so der Immunstatus schnell verbessert werden kann.
Aus Sicht der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften muss ein Impfangebot in der Breite vorgehalten werden und die Impfzentren sofort wieder geöffnet werden.

Angemessene Schutzmaßnahmen in Schulen

Die Maßnahmen an Schulen, wie sie in der am 25. November 2021 aktualisierte S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen - Lebende Leitlinie“ festgehalten sind, hält die AWMF für ausreichend. Wegen der zu befürchteten negativen psychosozialen Auswirkungen auf Kinder und Familien sprechen sich die Fachgesellschaften gegen Schulschließungen aus.